Vollständiger Wirtschaftskreislauf
Anhand des Modells des vollständigen Wirtschaftskreislaufs wird dem Modell des erweiterten Wirtschaftskreislauf ein weiterer Sektor hinzugefügt: Der Staat. Alle Volkswirtschaften verfügen über einen Staat, der verschiedene Aufgaben hat. Manchmal wird dieser Sektor jedoch im Modell des erweiterten Wirtschaftskreislaufs berücksichtigt. Daher wird dieses Modell auch Erweiterter Wirtschaftskreislauf unter Einbezug des Staates genannt. Wenn einem Wirtschaftskreislaufmodell alle vier Sektoren (private Haushalte, Unternehmen, Kapitalsammelstellen und Staat) hinzugedacht werden, wird der Wirtschaftskreislauf als vollständig/geschlossen dynamisch wachsend bezeichnet.
Der Staat beeinflusst den Wirtschaftskreislauf gleich in mehrfacher Weise. Zunächst erhält er Steuern und Sozialabgaben von den privaten Haushalten und den Unternehmen. Beide Wirtschaftssubjekte zahlen indirekte und direkte Steuern. Weiterhin zahlt der Staat Einkommen („Einkommensumverteilung“; z.B. Sozialgeld) an die privaten Haushalte und kauft ebenso bei den Unternehmen ein (staatlicher Konsum). Ferner bietet der Staat Güter an, die die privaten Unternehmen nicht bzw. zu teuer anbieten können (Öffentliche Güter).
Hinzu kommen noch Gelder in Form von Subventionen an die Unternehmen. Der Staat muss bei einer Kapitalsammelstelle einen Kredit aufnehmen, wenn die Wirtschaft ins Ungleichgewicht fällt.
Um die Milliardenverschuldung des Bundeshaushaltes auszugleichen, leiht sich der Staat jedes Jahr enorme Summen. Den größten Teil dieses Geldes leiht er sich von Banken. Es ist aber weiterhin möglich, sich von Privatanlegern Geld zu leihen. Man nennt die Wertpapiere, die der Staat ausgibt und die von Privatanlegern erworben werden können, Bundesobligationen. Die dort vereinbarte Geldsumme bezieht sich auf eine bestimmte Dauer. Der Privatanleger bekommt für seine Geldanlage eine jährliche Rendite. Bundesobligationen haben meist eine kürzere Vertragsdauer, während Bundesanleihen sich über einen Zeit von 50 Jahren erstrecken können. Das heißt aber nicht, dass der Privatanleger in jedem Fall über sein geliehenes Geld nicht schon vor Ende der Vertragslaufzeit wieder verfügen kann. Denn an der Wertpapierbörse werden auch kürzere Obligationen angeboten. Wenn sich der Privatanleger kurzfristig entschließen liquide sein muss, kann er seine Obligationen börsentäglich veräußern.
Bundesobligationen gelten allgemein als sicher, denn die Rückzahlung ist stets gewährleistet, trotz der immensen Staatsverschuldung.