Finanzierung

Unter Finanzierung ist im engeren Sinn die Beschaffung von Kapital und im weiteren Sinn die Gesamtheit aller Entscheidungen über Anschaffung und Verwendung von Kapital gemeint. Dabei ist nicht nur eigenes Kapital, sondern auch fremdes Kapitel gemeint.

Als Teilbereich der Finanzwirtschaft liegt der Zustandsbereich der Finanzierung an solchen Finanzen, die für Investitionen von Nöten sind. Man unterscheidet die Finanzierung nach der Herkunft der benötigten Mittel und nach den Eigentumsverhältnissen an den Mitteln.

Man spricht von Innenfinanzierung, wenn vergangene Umsätze durch Einbehaltung zur Verfügung stehen. Dies ist aber nur möglich wenn das Unternehmen über  entsprechende Umsatz- und Leistungsprozesse verfügt und diese nicht anderweitig auszahlen muss.

Außenfinanzierung meint hingegen, wenn die benötigten finanziellen Mittel nicht vom Unternehmen selbst aufgebracht werden können, sondern vielmehr auf dem Geld- oder Kapitalmarkt aufgenommen werden. Die Außenfinanzierung lässt sich weiterhin einteilen, nach Herkunft der finanziellen Mittel. Man spricht von Eigenfinanzierung (wahlweise auch von Beteiligungs- und Einlagenfinanzierung),  wenn das Unternehmen finanzielle Mittel in Form von Eigenkapital bereit gestellt wird.

So genannte Finanzierungsgrundsätze, unter denen man wissenschaftliche oder aus der Praxis abgeleitete Regeln für die Finanzierung eines Unternehmens zusammenfasst. Durch sie erhält das Unternehmen Entscheidungshilfen bezüglich finanziellen Maßnahmen jeglicher Art treffen, z.B. bei der Wahl der Finanzierungsart. Sie bilden für Kreditinstitute die Grundlage der Entscheidungskriterien bei einer möglichen Kreditvergabe. Man teilt diese Regeln ein in: 

  1. vertikale Finanzierungsgrundsätze: Sie untersuchen die Relation von Eigenkapitel zu Fremdkapital (Verschuldungsgrad); meistens in einem Verhältnis von 1:1
  2. horizontale Finanzierungsgrundsätze: Sie stellen die Verbindung zwischen Vermögensseite und Kapitalseite der Bilanz her. Die bekanntesten Finanzierungsregeln dieser Art sind die Goldene Finanzierungsregel, die Goldene Bilanzregel und die Goldene Bankregel.

Die Finanzierungsgrundsätze beziehen nicht die Rechtsform, Struktur, Größe des Unternehmens mit ein. Ferner schließen sie Fragen der Rentabilität und der jeweiligen Wirtschaftslage aus.